Zahnärzte nach Beschluss des Bundestages zu Online-Durchsuchungen gegen Internetanbindung der Praxen für eGK
26/11/08 21:09 | Kategorie: Recht
Zur Online-Anbindung
Mit diesen Worten kommentierte der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Günther E. Buchholz, den Beschluss des Bundestages zum BKA-Gesetz.
Bisher, so Buchholz weiter, hätte ein Großteil der
Zahnärzte ihre Praxiscomputer aus Gründen der
Datensicherheit nicht an das Internet angebunden.
Würden sie dies nun im Zuge der Einführung bestimmter
Anwendungen der eGK tun, schüfen sie damit auch
technische Voraussetzungen für
Online-Durchsuchungen. Auch wenn es bei
diesen Durchsuchungen richterliche
Kontrollmechanismen gebe, zeigten die Fälle von
gesetzeswidrigen Datenzugriffen oder -weitergaben in
der Vergangenheit, dass es letzte Sicherheit vor
Missbrauch nicht geben könne.
Auch der Vorsitzende des Datenschutzkontrollausschusses der KZBV, Dr. Janusz Rat, sprach sich gegen die Online-Anbindung von Praxiscomputern aus, auf denen Patientendaten gespeichert sind, und wies darauf hin, dass sie für Zahnärzte kein Muss ist: “Glücklicherweise sind die Zahnarztpraxen rechtlich nicht verpflichtet, an den Online-Anwendungen der eGK teilzunehmen. Nun ist es noch wichtiger, dass sie es auch nicht tun.”
Erst in jüngster Zeit hatte die Bundesärztekammer ihre Empfehlungen für Praxis-PCs überarbeitet. Hier die aktuelle Empfehlung als PDF.
Weitere Informationen zum BKA-Gesetz auf Heise-Online.
Quelle:
KZBV
Auch der Vorsitzende des Datenschutzkontrollausschusses der KZBV, Dr. Janusz Rat, sprach sich gegen die Online-Anbindung von Praxiscomputern aus, auf denen Patientendaten gespeichert sind, und wies darauf hin, dass sie für Zahnärzte kein Muss ist: “Glücklicherweise sind die Zahnarztpraxen rechtlich nicht verpflichtet, an den Online-Anwendungen der eGK teilzunehmen. Nun ist es noch wichtiger, dass sie es auch nicht tun.”
Erst in jüngster Zeit hatte die Bundesärztekammer ihre Empfehlungen für Praxis-PCs überarbeitet. Hier die aktuelle Empfehlung als PDF.
Weitere Informationen zum BKA-Gesetz auf Heise-Online.
Quelle:
KZBV
